EBV

Die Mantelvordnung

Zum 01. August 2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung als Teil der durch den Bundestag am 16.07.2021 verabschiedeten Mantelverordnung, in Kraft getreten.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz legt damit u.a. fest, wie mineralische Ersatzbaustoffe, welche durch das Recycling von Bauabfällen hergestellt werden, zu klassifizieren sind.
Durch die kontinuierliche und produktionsbegleitende Analyse dieser Ersatzbaustoffe, die nicht als Abfall gelten, sollen qualitativ hochwertige Produkte entstehen. Die Kontrolle und Dokumentation soll sicherstellen, dass jedes Produkt für den vorgesehenen Einsatz auch geeignet ist.

Auf dem Wiegeschein/Lieferschein, den Sie zu unserem Produkt erhalten haben, ist eine Nummer zu der Analytik aufgedruckt.
Die erteilte Klassifizierung und die freigegebenen Einsatzmöglichkeiten zu diesem Mineralgemisch können Sie hier einsehen: